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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.1990 - 2 A 102/89   

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https://dejure.org/1990,6008
OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.1990 - 2 A 102/89 (https://dejure.org/1990,6008)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.04.1990 - 2 A 102/89 (https://dejure.org/1990,6008)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. April 1990 - 2 A 102/89 (https://dejure.org/1990,6008)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschlußfristen; Meldefristen; Beamter ; Berufskrankheit

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 626 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2002 - 1 A 6168/96

    Anspruch auf Erstattung von Heilungskosten; Umfang der Beihilfeberechtigung;

    hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 1.8.1985 - 2 B 34.84 -, a.a.O., und vom 15.9.1995 - 2 B 46.95 -, Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 3; OVG NRW, Urteile vom 22.5.1992 - 12 A 2403/89 -, Schütz/Maiwald, a.a.O., ES/C II 3.1 Nr. 46 = RiA 1993, 102 = ZBR 1993, 276, und vom 27.5.1998 - 12 A 6990/95 -, Schütz/ Maiwald, a.a.O., ES/C II 3.1 Nr. 73; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 11.4.1990 - 2 A 102/89 -, Schütz/ Maiwald, a.a.O., ES/C II 3.1.
  • VGH Hessen, 07.03.1995 - 1 UE 1098/92

    Die Meldefrist des BeamtVG § 45 Abs 1 S 1 stellt eine materielle Ausschlußfrist

    Bei Berufskrankheiten ist dementsprechend der Zeitpunkt des objektiven Auftretens der Krankheit maßgeblich; hingegen kommt es entgegen der Auffassung des Klägers nicht auf den Zeitpunkt an, in welchem der Beamte - subjektiv - erkennt oder erkennen kann, daß er sich eine Berufskrankheit zugezogen hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. April 1990 - 2 A 102/89 -, ZBR 1990, 362 - Ls -).
  • VG Gießen, 26.03.1992 - V/2 E 111/92

    Anerkennung eines Dienstunfalls; Durch Schießübungen verursachte

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  • VG Gießen, 21.01.1999 - 5 E 1738/95

    Erkrankung eines Polizeibeamten an Lärmschwerhörigkeit als Dienstunfall;

    Es wird zum einen vertreten, daß maßgebend für den Fristbeginn wie auch beim Dienstunfall im engeren Sinne nur der objektive Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung sein könne, ohne daß es darauf ankomme, ob der Beamte objektiv erkannt habe oder habe erkennen können, daß er sich die Erkrankung als Berufskrankheit zugezogen habe (so z. B. VG Gießen, Urt. v. 26.03.1992 -- V/2 E 111/92 --; HessVGH, Urt. v. 07.03.1995, HessVGRspr. 1996, 4; OVG Koblenz, Urt. v. 11.04.1990, NVwZ-RR 1990, 626; Schütz, Beamtenrecht, BeamtVG § 45 Randnr. 9).
  • VG Oldenburg, 12.07.2006 - 6 A 2968/04

    Arbeitsplatzanalyse; Berufserkrankung; Berufskrankheit; Dauerschallpegel;

    Zum einen wird vertreten, dass maßgebend für den Fristbeginn wie auch beim Dienstunfall im engeren Sinn nur der objektive Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung sein könne, ohne dass es darauf ankomme, ob der Beamte objektiv erkannt habe oder habe erkennen können, dass er sich die Erkrankung als Berufskrankheit zugezogen habe (so Hess. VGH, aaO.; OVG Koblenz, Urteil vom 11. April 1990 - 2 A 102/89 - NVwZ-RR 1990, 626; Schütz, Beamtenrecht, § 45 BeamtVG Rdnr. 9).
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